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  • AutorenbildErik Bertels

RROP Auslegung

Aktualisiert: 16. Juni 2023

Der erste Entwurf des neuen RROP (Regionales Raumordnungsprogramm) ist von Seiten der Kreisverwaltung veröffentlicht worden.

Zu den derzeitigen Planungen des Landkreises und den Unterlagen, können bis zum 12. Juli 2023 Stellungnahmen abgegeben werden.

Insbesondere die vorgesehenen Vorranggebiete für Windenergie stellen für unsere Gemeinde und Samtgemeinde eine Herausforderung dar. Wir und die politischen Gremien werden uns mit den Planungen des Landkreises kritisch auseinandersetzen und eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Die bisherige kommunale Planung mit einem Flächennutzungsplan und einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für Windkraftanlagen, welche von der Samtgemeinde und Gemeinde erlassen werden konnten, sind durch die neue Gesetzgebung in dieser Form nicht mehr möglich. Nun obliegt es den Landkreisen sog. Windvorranggebiete auszuweisen, in denen der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen möglich ist.


Die Karte und alle weiteren Daten können auf der Website beim Landkreis unter folgenden Link eingesehen werden: https://nc.lkos.de/index.php/s/9zt88JKSdarXjgZ


Wir werden hier über den weiteren Verlauf informieren und die Hintergründe des RROP erklären.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:



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