In der letzten Gemeinderatssitzung am 05.07.2023 wurde der erste Entwurf bezüglich der gemeindlichen Stellungnahme zum RROP veröffentlicht und diskutiert. Wir möchten an dieser Stelle eine Leseempfelung (insbesondere ab Seite 12) aussprechen und alle Bürgerinnen und Bürger nochmals darauf aufmerksam machen, bis zum 12.07.2023 noch eigene Stellungnahmen u.a per Mail an regionalplanung@lkos.de einzureichen.
Die Stellungnahme setzt sich mit den Planungen des Landkreises sehr kritisch auseinander und geht insbesondere auf die Punkte:
1. Windvorranggebiete
2. Rohstoffsicherungsgebiete
3. Wasserwerke/Trinkwassergewinnungsgebiete
4. Neuversiegelungen
und weiteren relevanten Themenpunkten ein.
Zusammengefasst sieht die Gemeinde Bippen im jetzigen Entwurf des RROP eine unverhältnismäßige Beschränkung Ihrer kommunalen Selbstverwaltungsgarantie gem. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. 57 Abs. 3 Verf,NI. Herauszustellen sind hierbei die geplanten Windvorranggebiete die nach Planung ca. 11% der Gemeindefläche einnehmen könnten. Die Gemeinde macht hierbei die rechtlichen Unvereinbarkeiten deutlich und fordert eine Neuberechnung mit den alten Abstandsgeboten. Ein näheres heranrücken an Wohnbebauung kommt aus Sicht der Gemeinde hier nicht in Frage! Die geplanten Rohstoffsicherungsgebiete in unserem Gemeindegebiet werden teilweise mit einer Größe von bis zu 600 ha ausgewiesen. Die Gemeinde vertritt hier die Ansicht, abseits von der überdimensionalen Größenordnung und nicht ausreichenden Rücksichtnahme insbesondere auf das Schutzgut Mensch, dass die Verfahren nicht über Vorbehalts- und Vorranggebiete abgewickelt werden sollten, sondern die bestehenden Prozesse und die Einzelbeantragungen mit der Beteiligung der Gemeinde bestehen bleiben sollten.
Insgesamt verweist die Gemeide Bippen darauf, dass der ländliche Raum nicht nur für die Erzeugung von grünem Strom, der Lieferung von Trinkwasser und Ressourcen sowie dem Erhalt von Arten und Naturräumen dient, sondern es auch einer eigenen Enwicklungsperspektive für die örtlichen Betriebe und Bevölkerung bedarf. Der ländliche Raum ist entgegen mancher Darstellungen nicht alleinig als Versogung und Kompensation von Ballungsräumen zu verstehen.
Wie geht es weiter?
Der Landkreis sammelt die in dieser ersten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und wird diese in seine weiteren Planungen einbeziehen.
Dann wird es vorraussichtlich Anfang 2024 eine erneute zweite Auslegung geben, in der nochmals alle Bedenken und Einwände vorgebracht werden können.
Nach Einarbeitung trifft der Kreistag die letztendliche Entscheidung über die Verabschiedung des RROP.
Es ist somit noch nichts beschlossen und die derzeitigen Planungen waren, so besorgend sie auch sind, nur der Startschuss, von Seiten der Kreisverwaltung, für die politischen Diskussionen und den aufgezeigten Prozess.
Alle weiteren Informationen finden Sie in den vorherigen Beiträgen oder unter: https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/auslegungen
Die Stellungnahme stammt aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Gemeinde Bippen und befindet sich in der Entwurfsfassung. In der abschließenden Stellungnahme wurden noch weitere Punkte mit aufgenommen.
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